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ÜSTENBERG

Kanzlei für IT-Recht u.a.




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Eisenbahnrecht / Eisenbahnverkehrsrecht
 
Die Kanzlei berät in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eisenbahn (auch U-Bahn, Straßenbahn, Gondel, Achterbahn), zum Beispiel in Sachen

- Erwerb (Kaufvertrag, Leasingvertrag, Sachenrecht).
- Herstellung, Eisenbahnbau,
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
- Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen, Eisenbahnfrachtrecht, Gefahrgutrecht, Strahlenschutz.
- Bereitstellen von Bahnhöfen u.a.
- Haftungsfragen.
- Führerscheine für Lokführer u.a.
- Schienenfahrzeugkaskoversicherung, Binnentransportversicherung, Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung.
- Eisenbahnsicherheit, Eisenbahn-Sicherheitsverordnung, Eisenbahn-Signalordnung, Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung, Verordnung EC 653/2007 der Kommission zur Verwendung eines einheitlichen europäischen Formats für Sicherheitsbescheinigungen und Antragsunterlagen.
- Rechte des Fahrgastes aus der EisenbahnverkehrsVO der EU (VO EG Nr. 1371/2007) und den ergänzenden Vorschriften im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Unter anderem Haftung des Eisenbahnunternehmens für Fahrgäste und Gepäck; Rechte des Fahrgastes bei Unfällen in Straßenbahnen oder U-Bahnen.
- Rechte der Anwohner von Trassen wegen Eisenbahnlärms.
- Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung.
- Verwaltungsrecht, Allgemeinverfügungen.










Bisherige Publikationen im Bereich Kauf- und Transportrecht sind zum Beispiel:

- JA 2003, 424 ff.: Die Mängelrechte nach dem gemeinsamen Erwerb von Hardware und Software.


             








Oktober 2011