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ÜSTENBERG

Kanzlei für IT-Recht u.a.




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Rechtsgutachten
 
Wenn Sie ein Unternehmen, ein Verband oder eine staatliche Behörde sind, in dem sich immer wieder mit gewissen Nuancen dieselben Rechtsfragen stellen, kann es Sinn machen, das betroffene Rechtsgebiet einmal von Grund auf in den Blick zu nehmen und ein auf Ihre Bedürfnisse hin zugeschnittenes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Beispiele:

a) Es ist ein Gesetzgebungsverfahren im Gange, und Sie möchten wissen, was genau auf Sie zukommt. Unter Umständen wollen Sie gar noch auf dieses Gesetzgebungsverfahren inhaltlich Einfluss nehmen.

b) Sie wollen ein neues Geschäftsfeld eröffnen, welches an die Grenzen der geltenden Gesetze stößt und/oder an Tabus rührt und wollen wissen, wie weit Sie gehen dürfen/sollen. Beispiel 1: neue Bestattungsarten, die zur Zeit in Deutschland (noch) nicht (?) zulässig sind. Beispiel 2: bestimmte Werbeinhalte, die vielleicht Empörung hervorrufen.

c) Sie sind in einem Marktsegment Ihrer Branche tätig, in welchem es für Sie nur unbrauchbare Rechtsbroschüren, Gesetzeskommentare, Rechtshandbücher etc. gibt. Sie wollen Ihre Rechtsfragen praxisgerecht aufbereiten lassen.

d) Sie sind ein Verein/Verband, der jedes Jahr die gleiche Art von Veranstaltungen organisiert. Immer wieder erhalten Sie von den Behörden versammlungsrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Auflagen. Was können Sie dagegen tun?

e) Sie sind ein Unternehmen, das aus verschiedenen Gründen immer wieder mit der gleichen Art von Schadensersatzforderungen gegen Sie konfrontiert wird. Sie geben die Beratung und Entscheidungsmacht an
eine Kanzlei ab (Outsourcing), welche für Sie die Vorgänge bearbeitet und rechtswissenschaftlich absichert. Das erspart Ihnen mittelfristig Kosten. 

f) Ein bestimmter Paragraph stört Sie. Ist er verfassungswidrig?






März 2012