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Rechtsgutachten
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Wenn
Sie ein Unternehmen, ein Verband oder eine staatliche
Behörde sind, in dem sich immer wieder mit gewissen
Nuancen dieselben Rechtsfragen stellen, kann es Sinn machen, das
betroffene Rechtsgebiet einmal von Grund auf in den Blick zu
nehmen und ein auf Ihre Bedürfnisse hin zugeschnittenes
Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Beispiele:
a) Es ist ein Gesetzgebungsverfahren im Gange,
und Sie
möchten wissen, was genau auf Sie zukommt. Unter Umständen wollen Sie gar noch auf
dieses Gesetzgebungsverfahren inhaltlich Einfluss nehmen.
b) Sie wollen ein neues Geschäftsfeld eröffnen, welches an
die Grenzen der geltenden Gesetze stößt und/oder an Tabus
rührt und wollen wissen, wie weit Sie gehen dürfen/sollen.
Beispiel 1: neue Bestattungsarten, die zur Zeit in Deutschland (noch)
nicht (?) zulässig sind. Beispiel 2: bestimmte Werbeinhalte, die
vielleicht Empörung hervorrufen.
c) Sie sind in einem Marktsegment Ihrer Branche tätig, in welchem es für Sie
nur unbrauchbare Rechtsbroschüren, Gesetzeskommentare,
Rechtshandbücher etc. gibt. Sie
wollen Ihre Rechtsfragen
praxisgerecht aufbereiten lassen.
d) Sie sind ein Verein/Verband, der jedes Jahr die gleiche Art von Veranstaltungen organisiert. Immer wieder
erhalten Sie von den
Behörden versammlungsrechtliche, datenschutzrechtliche oder
sonstige Auflagen. Was können Sie dagegen tun?
e) Sie sind ein Unternehmen, das aus verschiedenen
Gründen immer wieder mit der gleichen Art von
Schadensersatzforderungen gegen Sie konfrontiert wird. Sie
geben die Beratung und Entscheidungsmacht an eine Kanzlei ab
(Outsourcing), welche für Sie die Vorgänge bearbeitet und
rechtswissenschaftlich absichert. Das erspart
Ihnen mittelfristig Kosten.
f) Ein bestimmter Paragraph stört Sie. Ist er verfassungswidrig?
März 2012 |
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