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ÜSTENBERG

Kanzlei für IT-Recht u.a.




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IT-RECHT
KAUF- UND TRANSPORTRECHT
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VERWALTUNGSRECHT










Kauf- und Transportrecht 
 
Der Bereich Kaufrecht umfasst alle Kaufverträge.
Der Bereich Transportrecht umfasst insbesondere das Frachtrecht und das Versicherungsrecht. Die speziellen Fragen zum Schiffsrecht, Eisenbahnrecht, Flugzeugrecht drehen sich um den Erwerb oder Gebrauch (Kaufvertrag, Leasingvertrag, Chartervertrag etc.), um die Rechte und Pflichten der Angestellten und Fahrgäste bzw. Fluggäste oder um die Lärmbelästigung auf Seiten der Anwohner.
 
Kaufrecht

- Vertragsentwürfe (Kaufvertrag, Handelskaufvertrag, Werklieferungsvertrag), diesbezügliche AGB-Gestaltung.

- Ansprüche auf Erfüllung des Vertrags, auf Nacherfüllung des Vertrags, auf Rückabwicklung des Vertrags wegen Fehlverhaltens des Vertragspartners.

- Anspruch auf Minderung des Kaufpreises, auf Schadensersatz, auf Aufwendungsersatz, auf Erhalt der dem Schädiger zugeflossenen Ersatzleistung.

- Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach dem BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

- Ansprüche im Zusammenhang mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).
 
Transportrecht

- Einziehung von Forderungen aus Spedition oder Fracht.
Speditionsgeschäft (insb. die §§  453 bis 466 HGB), Frachtrecht (insb. die §§ 407 bis 450 und die §§ 452 bis 452d HGB), Lagergeschäft (insb. die §§ 467 bis 475h HGB), Handelsrecht im Übrigen, Vertragsrecht.

- Rechte der Empfänger der Frachtgüter (Käufer, Dritte).

- Transportversicherungsrecht der Verkäufer bzw. Käufer oder der Spediteure oder Frachtführer zugunsten des Absenders / Versenders. Beispiel: Regressforderungen des Transportversicherers gegen den für den Transportschaden haftungsrechtlich Verantwortlichen. Speziell: Gütertransportversicherung (mit den DTV-Güter), Seekaskoversicherung, Flusskaskoversicherung, Wassersportkaskoversicherung, Luftfahrzeugkasoversicherung, Schienenkaskoversicherung, Schiffskasoversicherung.

- Verkehrshaftungsversicherungsrecht der Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter und sonstigen Logistikunternehmen (
mit z.B. den DTV-VHV). Beispiel: Regressforderungen des Verkehrshaftungsversicherers gegen den Subunternehmer.

- Schadensbearbeitung und Regressführung seitens der Versicherungsvertreter / Assekuradeure zugunsten der z.B. Verkehrshaftungsversicherer; Regressführung der im Auftrag ausländischer Transportversicherer tätigen Regressbüros gegen inländische Spediteure, Frachtführer und andere.

- Recht der Versicherungsmakler.

- Überprüfung von Logistikrahmenvereinbarungen auf die Vereinbarkeit mit zwingend geltenden deutschen und internationalen Rechtsvorschriften; Überprüfung von Versicherungsbedingungen betreffend die Verkehrshaftungsversicherungen.

- Postrecht mit
Paketsendungen und Brieffracht (HGB, PostG).

- Schifffahrtsrecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht.
 
Versicherungsrecht

- allgemeines Versicherungsrecht; Klärung des Versicherungsfalls bei Weigerung des Versicherers, den Fall zu übernehmen und die Versicherungssumme auszuzahlen
bzw. eine Abschlagszahlung zu leisten; Klärung der Sachlage nach Ausübung des Abandonrechts durch der Versicherer.

- Haftpflichtversicherungen wie Verkehrshaftungsversicherungen (z.B. der Spediteure, Frachtführer und Lagerhalter) mit z.B. den DTV-VHV, Produkthaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherungen.

- Haftpflichtversicherung für IT-Unternehmen (bzgl. Drittschäden), Haftung für IT-Risiken wie technische Risiken im versicherten Unternehmen (z.B. unbefugte Eingriffe von außen in die Systeme des Versicherten; Viren von innen; Systemfehler u.ä.; Diebstahl von Informationen durch wen auch immer), Risiken aus Inhalten im Internet (z.B. Persönlichkeitsverletzungen; Auseinandersetzungen oder Werbung entgegen dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; Verletzungen des Urheberrechts, Namensrechts, Markenrechts); Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von IT-Dienstleistern (BBR-IT) neben den sog. AHB und zusätzlich die BHV-IT.

-
Elektronikversicherung für IT-Unternehmen (bzgl. Eigenschäden); Allgemeine Bedingungen für die Eletronik-Versicherung (ABE in der Fassung von 2008).

- Transportversicherung, Gütertransportversicherung (mit den DTV-Güter), Seekaskoversicherung, Flusskaskoversicherung, Wassersportkaskoversicherung, Luftfahrzeugkasoversicherung, Schienenkaskoversicherung, Schiffskasoversicherung.
 
 
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August 2011







Internationale Tage: 6. Februar = internationaler Tag zum Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung, 12. März = internationaler Tag für freie Meinungsäußerung im Internet, 3. Mai = internationaler Tag für die Pressefreiheit, 25. November = internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, 10. Dezember = internationaler Tag der Menschenrechte.
Pro-Bono-Tätigkeit bzgl. weibliche Genitalverstümmelung/-beschneidung.