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Kauf- und Transportrecht
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Der Bereich Kaufrecht umfasst alle Kaufverträge.
Der
Bereich Transportrecht umfasst insbesondere das Frachtrecht und das
Versicherungsrecht. Die speziellen Fragen zum Schiffsrecht,
Eisenbahnrecht, Flugzeugrecht drehen sich um den Erwerb oder Gebrauch
(Kaufvertrag, Leasingvertrag, Chartervertrag etc.), um die Rechte und
Pflichten der Angestellten und Fahrgäste bzw. Fluggäste oder
um die Lärmbelästigung auf Seiten der Anwohner. |
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Kaufrecht
- Vertragsentwürfe (Kaufvertrag, Handelskaufvertrag, Werklieferungsvertrag), diesbezügliche AGB-Gestaltung.
- Ansprüche auf Erfüllung des
Vertrags, auf Nacherfüllung des Vertrags, auf Rückabwicklung des Vertrags wegen Fehlverhaltens des
Vertragspartners.
- Anspruch auf Minderung des Kaufpreises, auf Schadensersatz, auf Aufwendungsersatz, auf Erhalt
der dem Schädiger zugeflossenen Ersatzleistung.
- Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach dem BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
- Ansprüche im Zusammenhang mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). |
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Transportrecht
- Einziehung von Forderungen aus Spedition oder Fracht. Speditionsgeschäft (insb. die §§ 453 bis 466
HGB), Frachtrecht (insb. die §§ 407 bis 450 und die §§
452 bis 452d HGB), Lagergeschäft (insb. die §§ 467 bis 475h HGB), Handelsrecht im Übrigen, Vertragsrecht.
- Rechte der Empfänger der Frachtgüter (Käufer, Dritte).
- Transportversicherungsrecht der Verkäufer bzw. Käufer oder
der Spediteure oder Frachtführer zugunsten des
Absenders / Versenders. Beispiel: Regressforderungen des
Transportversicherers gegen den für den Transportschaden
haftungsrechtlich Verantwortlichen. Speziell:
Gütertransportversicherung (mit den DTV-Güter),
Seekaskoversicherung, Flusskaskoversicherung,
Wassersportkaskoversicherung, Luftfahrzeugkasoversicherung,
Schienenkaskoversicherung, Schiffskasoversicherung.
- Verkehrshaftungsversicherungsrecht der Spediteure, Frachtführer,
Lagerhalter und sonstigen Logistikunternehmen (mit z.B. den
DTV-VHV). Beispiel:
Regressforderungen des Verkehrshaftungsversicherers gegen den
Subunternehmer.
- Schadensbearbeitung und Regressführung seitens der
Versicherungsvertreter / Assekuradeure zugunsten der z.B. Verkehrshaftungsversicherer; Regressführung der im
Auftrag ausländischer Transportversicherer tätigen
Regressbüros gegen inländische Spediteure, Frachtführer
und andere.
- Recht der Versicherungsmakler.
- Überprüfung von Logistikrahmenvereinbarungen auf die
Vereinbarkeit mit zwingend geltenden deutschen und internationalen
Rechtsvorschriften; Überprüfung von Versicherungsbedingungen betreffend die Verkehrshaftungsversicherungen.
- Postrecht mit Paketsendungen und Brieffracht (HGB, PostG).
- Schifffahrtsrecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht.
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Versicherungsrecht
- allgemeines Versicherungsrecht; Klärung des Versicherungsfalls
bei Weigerung des Versicherers, den Fall zu
übernehmen und die Versicherungssumme auszuzahlen bzw. eine Abschlagszahlung zu leisten; Klärung der Sachlage nach Ausübung des Abandonrechts durch der Versicherer.
- Haftpflichtversicherungen wie Verkehrshaftungsversicherungen (z.B.
der Spediteure, Frachtführer und Lagerhalter) mit z.B. den
DTV-VHV,
Produkthaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung und
Berufshaftpflichtversicherungen.
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Haftpflichtversicherung für IT-Unternehmen (bzgl.
Drittschäden),
Haftung
für IT-Risiken wie technische Risiken im versicherten Unternehmen
(z.B. unbefugte Eingriffe von außen in die Systeme des
Versicherten; Viren von innen; Systemfehler u.ä.; Diebstahl von
Informationen durch wen auch immer), Risiken aus Inhalten im Internet
(z.B. Persönlichkeitsverletzungen; Auseinandersetzungen oder
Werbung entgegen dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb;
Verletzungen des Urheberrechts, Namensrechts, Markenrechts); Besondere
Bedingungen und Risikobeschreibungen für die
Haftpflichtversicherung von IT-Dienstleistern (BBR-IT) neben den sog.
AHB und zusätzlich die BHV-IT.
- Elektronikversicherung
für IT-Unternehmen (bzgl. Eigenschäden); Allgemeine
Bedingungen für die Eletronik-Versicherung (ABE in der Fassung von
2008).
- Transportversicherung, Gütertransportversicherung (mit den DTV-Güter),
Seekaskoversicherung, Flusskaskoversicherung,
Wassersportkaskoversicherung, Luftfahrzeugkasoversicherung,
Schienenkaskoversicherung, Schiffskasoversicherung. |
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August 2011
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Internationale Tage:
6. Februar = internationaler Tag zum Schutz vor weiblicher
Genitalverstümmelung, 12. März = internationaler Tag
für freie Meinungsäußerung im Internet, 3. Mai =
internationaler Tag für die Pressefreiheit, 25. November =
internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, 10.
Dezember = internationaler Tag der Menschenrechte.
Pro-Bono-Tätigkeit bzgl. weibliche Genitalverstümmelung/-beschneidung.
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