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Verwaltungsrecht
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Die Kanzlei berät und vertritt in allen Angelegenheiten zwischen Bürger und Staat. Die Vertretung umfasst zum Beispiel das Einlegen von Widersprüchen gegen staatliche Bescheide sowie das Erheben
von Anfechtungsklagen, Verpflichtungsklagen, Unterlassungsklagen usw.
Die Themenbereiche sind:
- das Beförderungsrecht zu Wasser (Binnenschifffahrt) und auf der Schiene (Eisenbahn) und das Eisenbahnrecht.
- das Postrecht, das Telekommunikationsrecht (Regulierung) und das IT-Recht der Verwaltung.
- das Sicherheitsrecht (Polizeirecht, Versammlungsrecht und Datenschutzrecht).
- das Energierecht (Atomrecht, Energiewirtschaftsrecht, Abfallwirtschaftsrecht); nicht: Überprüfung der Stromkostenrechnungen der Verbraucher).
- das Bergrecht, das Bergbaurecht und das Bodenschutzrecht.
- das Wasserrecht, das Fischereirecht, das Binnenschifffahrtsrecht.
- das Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht, das Artenschutzrecht und das Waldrecht.
- das Kommunalrecht (z.B. Rechte und Pflichten von Stadtverordneten oder Städten) und das kommunale Wirtschaftsrecht.
- das Vereinsrecht oder Verbandrecht hier am Beispiel der Fraktionen, Zweckverbände o.ä.
- das Katastrophenschutz- und Rettungsdiensterecht,
- das Handwerksrecht, das Gaststättenrecht, das Brauereirecht und das entsprechende Berufsrecht.
- das Friedhofsrecht und das Bestattungsrecht.
- das Religionsrecht (Religionsausübung des Einzelnen, Rechte der Religionsgesellschaften).
- das Staatsangehörigkeitsrecht.
- das Minderheitenrecht.
Jeweils:
- einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht.
- Normenkontrollklagen und Verfassungsbeschwerden.
Die Themenbereiche sind nicht:
- das Ausländerrecht und das Asylrecht (von Ausnahmen abgesehen).
- das öffentliche Baurecht mit Raumordnungs-, Bauplanungs- und Fachplanungsrecht.
- das öffentliche
Dienstrecht mit Beamtenrecht, Wehrdienstrecht, Zivildienstrecht.
- das Schul- und Hochschulrecht.
In Zweifelsfragen rufen Sie unverbindlich an. Bisherige Publikationen sind zum Beispiel:
- GesR 2010, 529 ff.: Öffentlich-rechtliche Mitteilungsrechte und
-pflichten der Ärzte zum Schutz vor weiblicher
Genitalverstümmelung?
- NdsVBl 2010, 198 ff.: Ohne Deutschkenntnisse kein Ehegattennachzug zu einem Deutschen?
- KommJur 2007, 13 ff.: Kommunale Videoüberwachung öffentlicher Plätze.
- KommJur 2006, 245 ff.: Rechtliche Grundlagen der Bewertung kommunalen Anlagevermögens.
- KommJur 2006, 121 ff.: Die kommunale Fraktionsmindeststärke in Hessen.
- KommJur 2005, 401 ff.: Rechtsschutz bei Finanzhilfengewährung des Bundes.
September 2011 |
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